Der private Pflegedienst wird bei den Verbänden der Pflegekassen im Freistaat Thüringen als allgemeiner Pflegedienst, ohne Ein- bzw. Ausgrenzung auf einen bestimmten Personenkreis oder Pflegeleistung, geführt.
Behandelt die Menschen so, wie ihr selbst von ihnen behandelt
werden wollt.
Bei bestehenden Versorgungsverträgen nach SGB V und SGB XI werden Leistungen der Behandlungspflege, der zusätzlichen Betreuungsleistungen und der hauswirtschaftlichen Versorgung sowie Alltagsleistungen erbracht.
Liegt bei einem Versicherten keine Einstufung in eine Pflegestufe vor, bzw. gibt es keine Möglichkeit, die Versorgung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege erbringen zu können, werden die erbrachten Leistungen dem Versicherten privat in Rechnung gestellt.
Grundleistungen, die von unserer Einrichtung erbracht werden:
(Finanzierung über Krankenkasse)
Ganzheitliche Pflege – pflegerische Versorgung unter Berücksichtigung der physischen, psychischen und sozialen Faktoren zur Förderung des Gesundheitsprozesses, der Prophylaxe von Krankheiten und Komplikationen, sowie der Linderung von Schmerzen mit Hilfe von Expertenstandards durch ausgebildetes Fachpersonal.
Die Versorgung eines Menschen in seiner häuslichen Umgebung durch elementare Pflegehandlungen, Pflegemaßnahmen, die auf eine spezifische Erkrankung zugeschnitten sind, sowie hauswirtschaftliche Versorgung.
Kann die häusliche Pflegeperson (z.B. durch Angehörige) zeitweise nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden, so besteht die Möglichkeit einer Verhinderungspflege.
Wir vermitteln Fahrdienste, Frisör, Fußpflege, Physiotherapie und Unterstützung beim Einkauf und im Haushalt an. Dadurch wird ermöglicht, dass unsere Kunden lange Zeit in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben können.
Wir vermitteln Krankenbetten, Nachtstühle, Rollstühle, Gehhilfen und andere Geräte.
Wir vermitteln unseren Kunden nach Vereinbarung täglich warmes Essen, auch an Sonn- und Feiertagen.
Auf Wunsch haben die Kunden die Möglichkeit der Nutzung unseres Wäscheservices. (Angebot siehe Preisliste)
Wir beraten Sie über das Stellen von Anträgen (z.B. Pflegeversicherung, Sozialhilfe) Prävention und Gesundheitsvorsorge, Pflegetechniken- und Maßnahmen, Pflegehilfsmitteln.
Nach §37 Abs. 4 SGB XI in Verbindung mit § 106a SGB XI ist unser Pflegedienst im Auftrag der Pflegekasse mit der Durchführung eines Beratungseinsatzes beauftragt. Dabei wird die Pflegesituation aus Sicht der Pflegebedürftigkeit und der Pflegeperson eingeschätzt und Maßnahmen zur Verbesserung der Pflegesituation angeregt. Die Einschätzung/ Beratung wird gegenüber der Pflegekasse bestätigt.