Tel: 03 66 25 / 505 30

Suche
Close this search box.

Pflege

HÄUFIGE FRAGEN ZUR PFLEGEGRAD – FAQ

ANTRAG PFLEGEGRAD

Der Antrag wird schriftlich bei der Pflegekasse eingereicht. Bei der Pflegekasse erhalten Sie die notwendigen Formulare. Damit der Antrag von Ihrer zuständigen Pflegekasse zügig und reibungslos bearbeitet werden kann, sollten Sie möglichst vollständige Angaben zu ihrer Pflegesituation und zu den behandelnden Ärzten machen. Die Unterlagen werden nach Prüfung dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) zugewiesen.

Der MDK meldet sich dann zu einem Hausbesuch an, um Sie als Pflegebedürftigen in ihrer häuslichen Umgebung zu begutachten. Der Gutachter macht sich so ein Bild über die pflegerische Versorgung sowie den notwendigen Hilfebedarf und kann Sie auch im Bereich der Hilfsmittel etc. beraten. Der MDK leitet das Gutachten an die Pflegekasse zurück und diese entscheidet dann auf Grundlage des Gutachtens, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und welche Pflegestufe anerkannt wird.

Wichtig zu wissen: Die Leistungen der Pflegekasse werden rückwirkend ab dem Datum der Antragsstellung gewährt. Damit bestehende Ansprüche nicht verfallen, ist daher eine frühe Antragstellung ratsam.

Sie können innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Bescheid einen formlosen Widerspruch bei Ihrer Pflegekasse  einreichen. Es empfiehlt sich eine Durchschrift des Gutachtens anzufordern, um die notwendige Begründung mit einem ausführlichen Widerspruch nachreichen zu können. Gerne sind wir bereit, Sie bei Ihrem Widerspruch zu unterstützen. Rufen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Für weitere Fragen rund um das Thema Pflegegrad und deren Beantragung stehen wir Ihnen kompetent zur Verfügung.