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Pflege

BEHANDLUNGSPFLEGE

Grundsätzlich werden diese Leistungen nach Verordnung und Anweisung eines Arztes erbracht werden. Dazu füllt der behandelnde Arzt einen Verordnungsschein häusliche Krankenpflege aus. Dieser wird bei der jeweiligen Krankenkasse zur Genehmigung eingereicht.
Erfolgt eine Genehmigung, werden die Kosten der Behandlung von der Krankenkasse übernommen.

Leistungen

Erklärung

Injektionen

  • subkutan – z.B. Insulin, Heparin
  • intramuskulär – z.B. Schmerzmittel

Wundverbände

  • sterile Verbände (aseptisch)
  • feuchte Wundbehandlung (hydrokolloid)

Kompressionsverbände

  • zur Förderung des Rückflusses des Blutes in den Beinen
  • z.B. nach Pütter

Medikamentengabe

  • Verabreichen von Augentropfen
  • Stellen von Medikamenten – 1x wöchentlich –
  • Verabreichen von Medikamenten – täglich –

Messungen

  • Blutdruck messen
  • Blutzucker messen

Katheter

  • Versorgung eines suprapubischen Blasenkatheters (Harnableitung durch die Bauchdecke)
  • Legen und Wechseln eines transurethralen Blasenkatheters (Harnableitung über die Harnröhre), als:
  • Einmalkatheter oder
  • Dauerkatheter

Stomabehandlung

  • Versorgung von Urostoma (künstlicher Blasenausgang)
  • Versorgung von Anus praeter (künstlicher Darmausgang)
  • Versorgung von Tracheostoma (künstlicher Atemweg)
  • Versorgung von Gastrostoma (künstlicher Nahrungsweg)

Grundpflege / Hauswirtschaft

  • zur Vermeidung eines Krankenhausaufenthaltes
  • z.B. Körperpflege, Ernährung, Ausscheidung, Einkauf, Reinigen der Wohnung, Wäsche waschen

Anleitung

  • Patient oder Angehörige werden darin geschult, bestimmte Leistungen der Behandlungspflege selbständig durchzuführen

parenterale Ernährung

  • Gabe von spezieller Flüssignahrung über ein Portsystem oder über einen Zentralenvenenkatheter (ZVK) mittels einer Infusionspumpe (meistens über Nacht, aber auch am Tage möglich)
  • Infusionstherapie über Port, ZVK oder Flexüle mittels Schwerkraft